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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Energetische Sanierungsmaßnahmen und rechtliche Hürden für den Eigentümer

<span>CO2- und Energieeinsparung durch Gebäudesanierung, Fördermaßnahmen; fragwürdige vorgesehene Nutzungspflicht für erneuerbare Energien, Reduzierungsanforderungen, Umsetzungsprobleme und nachteilige Auswirkungen, unzureichende ökonomische Attraktivität energetischer Gebäudesanierung für den Eigentümer, mögliche Änderungen des Mietrechts, Kostenumlagemöglichkeit, möglicher Zielkonflikt zwischen Denkmalschutz und Energieeffizienz</span>

Fraktion

FDP

Datum

17.10.2007

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/648119. 09. 2007

Energetische Sanierungsmaßnahmen und rechtliche Hürden für den Eigentümer

der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Horst Friedrich (Bayreuth), Otto Fricke, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte des „integrierten Energie- und Klimaprogramms“ vorgestellt. Diese beinhalten Umgestaltungen und Erweiterungen des bestehenden ordnungs- und förderpolitischen Rahmens, wie zum Beispiel umfangreiche Investitionsverpflichtungen und den Ausbau des Anwendungsbereiches der bestehenden Energieeinsparverordnung (EnEV). Des Weiteren stehen der Erlass eines „Regenerativen Wärmegesetzes“ sowie weitere für den Wärmemarkt relevante Maßnahmen im Mittelpunkt des Entwurfes der Bundesregierung. Ziel soll es sein, jene Maßnahmen weiterzuverfolgen, die den effizientesten Beitrag zur Sicherung der langfristigen Energieversorgung und des Klimaschutzes, unter Beachtung des im Energieeinspargesetz verankerten Wirtschaftlichkeitsgebotes, gewährleisten.

Betroffene Unternehmen weisen darauf hin, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet und die Effizienz aller vorgeschlagenen Maßnahmen belegt werden muss. Außerdem mahnen sie zu mehr Transparenz und fordern weitere Anreize sowie die Schaffung schlankerer Prozesse. Ein weiterer Punkt, den unabhängige Experten in den Mittelpunkt der Kritik rücken, ist die erwogene Nutzungspflicht des Gebäudeeigentümers für erneuerbare Energien. Sie warnen vor erheblicher Bürokratie bei der Durchsetzung der Nutzungspflicht und fordern vielmehr wirkungsvolle Anreize zur Nutzung regenerativer Energien. Das Mietrecht soll ihrer Meinung nach so geändert beziehungsweise ergänzt werden, dass es in Zukunft energetische Modernisierung nicht mehr behindert und einen förderlichen Rahmen für Sanierungsmaßnahmen bildet.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 13. Juni 2007 einen Antrag „Perspektiven für eine sektorale Ausweitung des Emissionshandels sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmesektor“ (Bundestagsdrucksache 16/5610) eingebracht, in der sie ein Alternativmodell zur vorgesehenen Nutzungspflicht vorsieht. Darin ist eine Mengensteuerung für die Nutzung erneuerbarer Wärme vorgesehen. Diese führt dazu, dass die Nutzung erneuerbarer Wärme bei den Eigentümern umgesetzt wird, für die dies besonders wirtschaftlich ist. Zudem muss kein flächendeckender Nachweis über die Nutzung erneuerbarer Wärme mit einer entsprechenden Kontrollbürokratie geführt werden. Es betrifft nur diejenigen Eigentümer, die die Nachweise mit den Nutzungsverpflichteten handeln wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen57

1

Wie groß ist nach Einschätzung der Bundesregierung das gesamte Einsparpotential an CO2 im Bereich der energetischen Gebäudesanierung?

2

Gemessen an diesem Gesamtpotential, wie groß sind die Fortschritte, die die Bundesregierung in den vergangenen Jahren bei der Verringerung des Energieverbrauches im Gebäudesektor gemacht hat?

3

Hält die Bundesregierung die Einführung einer degressiven Abschreibung für besonders energieeffizientes Bauen und Modernisieren nach dem Modell des § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für sinnvoll?

4

Wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die Abschaffung der Investitionszulage als Investitionsbremse erwiesen hat?

6

Wenn ja, ist eine Wiedereinführung der Investitionszulage geplant?

7

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort?

8

Ist von Seiten der Bundesregierung eine Förderung auch für dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung geplant?

9

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

10

Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Detail?

11

Wie soll die Einhaltung der Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme in der Praxis für den Gebäudebestand kontrolliert werden?

12

Was versteht die Bundesregierung unter einer die Nutzungspflicht auslösenden „grundlegenden Sanierung“?

13

Wird die Bundesregierung bei den Reduzierungsanforderungen zwischen Neubauten und dem Gebäudebestand differenzieren, wie es zahlreiche Verbände, Unternehmen und Vermieter fordern?

14

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort?

15

Wenn ja, wie wird die Bundesregierung diese Differenzierung vornehmen?

16

Mit welchen Mitteln und Maßnahmen will die Bundesregierung gegebenenfalls die 30 Prozent im Gebäudebestand explizit erreichen?

17

Wie viele Wohnungen bzw. Gebäude sind von dem von der Bundesregierung erwogenen Verbot von Nachtspeicherheizungen betroffen?

18

Wie hoch sind die durchschnittlich für Entsorgung und Ersatz aufzuwendenden Investitionskosten?

19

Wie hoch sind die durchschnittlich zu erwartenden CO2-Einsparungen?

20

Wie hoch sind die zu erwartenden finanziellen Einsparungen durch den Austausch einer Nachtspeicherheizung, und wie viel CO2 wird dadurch eingespart?

21

Beabsichtigt die Bundesregierung durch eine wirksame Informationsoffensive für mehr Transparenz zu sorgen und somit allen potentiellen Teilnehmern die Vorteile einer energetischen Sanierung zu veranschaulichen?

22

Wenn ja, welcher Maßnahmen bedient sich die Bundesregierung dabei?

23

Wenn ja, wie hoch sind die für diese Informationsoffensive zur Verfügung gestellten Mittel?

24

Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung unabhängiger Experten zu, dass eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien einzelne Energieträger benachteiligt, und wer soll die Federführung hierfür haben?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Geschäftsführers der Deutschen Energieagentur (dena), Stephan Kohler, dass eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien den Modernisierungsmarkt für Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen zum Erliegen bringen würde?

26

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der zwangsweise Einsatz einer gleichen Mindestmenge erneuerbarer Energien zu einer Benachteiligung von Einzelobjekten auf Grund ihrer geografischen Lage führt (Sonnenscheindauer, Windaufkommen etc.)?

27

Wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort?

28

Wenn die Bundesregierung das Problem der Lage-Benachteiligung sieht, wie beabsichtigt sie dies im Rahmen ihrer politischen Initiativen zu berücksichtigen?

29

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass infolge des Umstandes, dass ein Vermieter keinen Anteil an den Nebenkosteneinsparungen durch eine energetische Sanierung hat, diese ökonomisch für den Eigentümer nicht ausreichend attraktiv ist und daher die Renditeerwartung des Eigentümers an seine Immobilie und die Erwartungen der Politik an das Engagement des Eigentümers für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz auseinanderklaffen?

30

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

31

Wenn die Bundesregierung diese Einschätzung teilt, wie versucht sie dieses „Investor-Nutzer-Dilemma“ zu beheben?

32

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Novellierung des Mietrechts vorzunehmen, um die Durchführung einer energetischen Sanierung für den Vermieter zu erleichtern?

33

Wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

34

Wenn ja, welche Änderungen des Mietrechts erwägt die Bundesregierung im Detail?

35

Gedenkt die Bundesregierung energetische Sanierungsmaßnahmen zukünftig als duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme zu behandeln?

36

Aus welchem Grund wird der Einbau einer Solaranlage mietrechtlich in vielen Fällen nicht als duldungspflichtige Sanierung akzeptiert?

37

Plant die Bundesregierung, dieses Problem durch eine Änderung der Rechtslage zu beheben?

38

Beabsichtigt die Bundesregierung rechtliche Änderungen vorzunehmen, um eine Umlage der Kosten für die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien – zumindest in Höhe der für den Mieter vom Vermieter garantierten Einsparungen – auf die Miete zu vereinfachen und in der Höhe auszudehnen?

39

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

40

Wenn ja, was genau beabsichtigt die Bundesregierung zu tun?

41

Ist der Bundesregierung bekannt, dass in vielen Fällen ein Vermieter die Betriebskosten neuer, klimaschonender Anlagen nicht auf die Mieter umlegen kann, weil die neuen Anlagen zumeist nicht Bestandteil des Mietvertrages sind?

42

Wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung dieses Problem zu beheben?

43

Wie viele öffentlich geförderte Mietwohnungen, Gewerbe-, Index- und Staffelmietverhältnisse gibt es in Deutschland?

44

Wie groß ist das energetische Einsparpotential in diesen Wohnungen und Gewerberäumen?

45

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung ein Hindernis für die energetische Gebäudesanierung, dass die Kosten einer energetischen Gebäudesanierung bei o. g. Mietverhältnissen nach geltender Rechtsprechung nicht auf die Mieten umgelegt werden können?

46

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

47

Wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Problem zu beheben?

48

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, dass Mieter während einer energetischen Sanierungsmaßnahme keine oder nur geringe Mietminderungen verlangen können sollten?

49

Gedenkt die Bundesregierung die Ausnutzung von Einsparpotentialen bei bestehenden Heizungsanlagen als Alternative zum kompletten Austausch anzuerkennen?

50

Wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

51

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass eine wirtschaftliche Vertretbarkeit der Investitionskosten im Rahmen der in der EnEV und des geplanten EEWärmeG aufgrund ordnungsrechtlicher Eingriffe für den Eigentümer nur dann gegeben ist, wenn sie sich innerhalb der allgemein üblichen Nutzungsdauer amortisieren?

52

Wie begründet die Bundesregierung ihre Position?

53

Beabsichtigt die Bundesregierung eine eindeutige gesetzliche Regelung, die klarstellt, dass die Zustimmungsplicht aller Mieter bei Umstellung auf ein energieeffizientes Contracting entfällt?

54

Wie begründet die Bundesregierung ihre Position, auch in Hinblick auf eine mögliche Quote für Zustimmungspflichten?

55

Sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen Denkmalschutz und Energieeffizienz?

56

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

57

Wenn ja, wie beabsichtigt sie einen möglichen Zielkonflikt aufzulösen?

Berlin, den 19. September 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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