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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zum US-indischen Nuklearabkommen

Zweck des Abkommens, Bewertung, Bedingungen für deutsches Abstimmungsverhalten, Einordnung in außenpolitische Zielsetzung, Bewertung der Nichtaufnahme von Abrüstungsverpflichtungen für Indien, Auswirkungen auf Nichtverbreitungsbemühungen, die indischen Nachbarstaaten, den Konflikt um das iranische Atomprogramm sowie auf deutsche Exportpolitik von Nukleartechnologie und -material

Fraktion

FDP

Datum

11.10.2007

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/648219. 09. 2007

Haltung der Bundesregierung zum US-indischen Nuklearabkommen

der Abgeordneten Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die USA und Indien haben mit dem sog. 123 Agreement einen Vertrag über eine zivile Nuklearkooperation geschlossen. Im Zuge dieses Nuklearabkommens soll der Kernwaffenstaat Indien, der dem nuklearen Nichtverbreitungsvertrag nicht angehört, Zugang zu modernster Nukleartechnologie und nuklearem Brennstoff sowie zu entsprechendem wissenschaftlichen Know-how erhalten. Eine solche indische Sonderregelung muss von den 45 Mitgliedstaaten der Nuclear Suppliers Group (NSG) im Konsens beschlossen werden, da diese einen Export von Nuklearmaterial an Indien aufgrund fehlender umfassender IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation)-Safeguards bislang untersagt. Eine solche Sonderregelung würde einen finalen Glaubwürdigkeitsverlust für das nukleare Nichtverbreitungsregime bedeuten, wenn diese für Indien nicht verbindliche Verpflichtungen aus dem Atomwaffensperrvertrag (NPT) und dem Nichtverbreitungsregime enthält. Denn so würden die Grundsätze des NPT ohne Not ausgehebelt, ohne dass Indien einen Schritt näher an das Nichtverbreitungsregime herangeführt wird. Der veröffentlichte Vertragstext zwischen den USA und Indien sieht ebensolche Verpflichtungen aber bislang nicht vor.

Die Bundesregierung hat sich bisher in ihrer Position zum US-indischen Nuklearabkommen offiziell noch nicht festgelegt. In seiner Ausgabe vom 20. August 2007 berichtet „DER SPIEGEL“ nun, dass sich in der Bundesregierung Zustimmung zu einer Sonderregelung für Indien abzeichne. Die Bundesregierung hat dieser Berichterstattung in ihrer Antwort vom 27. August 2007 auf die schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 16/6303 widersprochen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie bewertet die Bundesregierung den Vertragstext des US-indischen Nuklearabkommens hinsichtlich der internationalen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsbemühungen?

2

Welche Anforderungen muss ein Safeguardsabkommen zwischen Indien und der IAEO, das die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 16/6303 für eine abschließende Bewertung des US-indischen Nuklearabkommens als mit ausschlaggebend bezeichnet, erfüllen, um eine Zustimmung der Bundesregierung zu ermöglichen?

3

Welche weiteren, in der Antwort auf die schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 16/6303 nicht benannten Voraussetzungen müssen für eine abschließende Bewertung des US-indischen Nuklearabkommens durch die Bundesregierung vorliegen?

4

Welche Anforderungen muss das US-indische Nuklearabkommen nach Ansicht der Bundesregierung erfüllen, um eine Zustimmung seitens der Bundesregierung zu ermöglichen?

5

Welchem Zweck dient nach Einschätzung der Bundesregierung dieses US-indische Nuklearabkommen?

6

Ist eine Zustimmung zum US-indischen Nuklearabkommen, das die von der Bundesregierung erwarteten Voraussetzungen erfüllt, im nationalen Interesse der Bundesrepublik Deutschland?

7

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das US-indische Nuklearabkommen ein effektives und angemessenes Mittel ist, um Indien näher an den nuklearen Nichtverbreitungsvertrag heranzuführen?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das US-indische Nuklearabkommen keine negativen Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der internationalen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsbemühungen im Allgemeinen und den nuklearen Nichtverbreitungsvertrag im Besonderen haben wird?

9

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Nichterfüllung der drei Punkte (Beitritt zum CTBT (Comprehensive Nuclear Test-Ban Treaty), Produktionsmoratorium für Spaltmaterial für Waffenzwecke, Verpflichtungen zur Beschränkung und Abrüstung des Kernwaffenprogramms), die vom Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier auf einer SPD-Fachkonferenz am 26. Juni 2006 benannt und für eine positive Bewertung des US-indischen Nuklearabkommens als wichtig erachtet wurden, durch den vorliegenden Vertragstext zwischen den USA und Indien?

11

Wird die Bundesregierung sich im Rahmen der Verhandlung und Formulierung einer Sonderregelung für Indien in der NSG dafür einsetzen, dass die vom Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier genannten Punkte doch noch Berücksichtigung finden werden?

12

Wenn ja, welche Auswirkungen würde eine Nichtberücksichtigung dieser Punkte auf das deutsche Abstimmungsverhalten in der NSG haben?

13

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass dem Kernwaffenstaat Indien im Zuge des Nuklearabkommens keine generellen Abrüstungsverpflichtungen für sein Nuklearpotential auferlegt werden?

14

Wie würde die Bundesregierung eine Zustimmung zum US-indischen Nuklearabkommen in ihre außenpolitische Zielsetzung einordnen, sich für eine Stärkung der internationalen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsbemühungen einzusetzen, insbesondere für eine Stärkung des nuklearen Nichtverbreitungsregimes?

15

Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des US-indischen Nuklearabkommens und einer Zustimmung der NSG zu einer indischen Sonderregelung auf den Konflikt um das iranische Atomprogramm ein?

16

Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des US-indischen Nuklearabkommens auf die Stabilität der Region und die Sicherheitsarchitektur zwischen Indien und seinen Nachbarstaaten ein?

17

Gedenkt die Bundesregierung Indien offiziell als Kernwaffenstaat anzuerkennen?

18

Plant die Bundesregierung eine nationale restriktive Exportpolitik für Nukleartechnologie gegenüber Indien weiterhin auch nach einer möglichen indischen Sonderregelung in der NSG aufrechtzuerhalten?

19

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung?

20

Plant die Bundesregierung im Falle einer indischen Sonderregelung in der NSG nuklearen Brennstoff an Indien zu liefern?

21

Wenn ja, gedenkt die Bundesregierung solche Lieferungen davon abhängig zu machen, dass Indien auch weiterhin keine Nukleartests durchführen wird?

22

Unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der US-Regierung eine Sondersitzung für das Plenum der NSG noch in diesem Jahr einzuberufen, um über eine indische Sonderregelung im Sinne des Nuklearabkommens zu beraten?

23

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Unterstützung?

Berlin, den 18. September 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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