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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Klimapolitische Wirksamkeit und Kostenbelastung der Wirtschaft und Verbraucher durch das Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

<span>Fehlende verlässliche Aussagen über die finanziellen und strukturellen Konsequenzen: Folgenabschätzung und regelmäßige Information über Wirksamkeit und Kosteneffizienz, Haushaltsansätze für Einzelmaßnahmen und Ressorts, Kosten für private und öffentliche Haushalte, CO2-Vermeidung und Subvention von erneuerbaren Energien, Versteigerung von Emissionsrechten, Effizienzvorteile der Kraft-Wärme-Kopplung; konkrete Maßnahmen und Aktivitäten</span>

Fraktion

FDP

Datum

19.10.2007

Antwortdauer

30 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/646819. 09. 2007

Klimapolitische Wirksamkeit und Kostenbelastung der Wirtschaft und Verbraucher durch das Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

der Abgeordneten Gudrun Kopp, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das am ambitionierten Ziel einer 40-prozentigen Reduzierung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 orientierte „Integrierte Energie- und Klimaprogramm“ der Bundesregierung hat weitreichende Folgen für Wirtschaft und Verbraucher. Bevor aber langfristige Weichenstellungen mit Wirkung für die gesamte Volkswirtschaft getroffen werden, hat die Bundesregierung darüber zu informieren, welche Kosten auf die öffentlichen Haushalte, die Wirtschaft und den Verbraucher zukommen werden.

Die Eckpunkte werden diesem Anspruch nicht gerecht. Sie verzichten auf jegliche Transparenz hinsichtlich der Belastungen für Wirtschaft und Verbraucher, die mit den jeweiligen Maßnahmen verbunden sein werden. Auch die Kosteneffizienz bezogen auf die Vermeidung von CO2-Emissionen kann für die einzelnen Umsetzungsinstrumente nicht beurteilt werden. Eine Energie- und Klimaschutzpolitik ohne verlässliche Aussagen über die finanziellen und strukturellen Konsequenzen der vorgeschlagenen Maßnahmen ist jedoch unseriös. Bisher bekannt gewordene Kostenschätzungen aus Klimagutachten und Aussagen der Ressorts differieren in erheblichem Umfang. Zwar sind den ausgelösten Bruttobelastungen die durch die betreffenden Maßnahmen jeweils gegenüberstehenden potenziellen und tatsächlichen Kosteneinsparungen gegenüberzustellen, wenn beispielsweise der individuelle Bedarf an fossilen Brennstoffen (insb. Heizöl) infolge von Energiesparmaßnahmen abnimmt. Dennoch steht zu befürchten, dass per saldo erhebliche Steigerungen sowohl bei den Energiepreisen als auch bei den Kosten für Neubauten und Altbausanierungsmaßnahmen sowie im Produktbereich zu erwarten sind. Darüber hinaus dürfte der Verwaltungsaufwand bei einigen der angekündigten Maßnahmen erheblich sein und zu dem Ziel des Bürokratieabbaus im Konflikt stehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wann beabsichtigt die Bundesregierung für das „Integrierte Energie- und Klimaprogramm“ eine detaillierte Folgenabschätzung vorzulegen?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung das Parlament regelmäßig über die Umsetzung des Programms und die Ergebnisse des angekündigten Monitorings hinsichtlich der Wirksamkeit und Kosteneffizienz der geplanten Maßnahmen zu informieren?

3

Auf welche Einzelmaßnahmen und Ressorts entfallen die in Nummer 8 der Einleitung der Eckpunkte genannten Bundesmittel von 2,6 Mrd. Euro für den Klimaschutz im Haushaltsjahr 2008 und welche Ansätze sind für die nächsten Haushaltsjahre geplant?

4

Sind die geschätzten Erlöse aus der Teilversteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten im Rahmen der zweiten Emissionshandelsperiode hierin enthalten?

5

Welche geschätzten Kosten werden jeweils durch die geplanten Einzelmaßnahmen für private und öffentliche Haushalte entstehen und sind die Kosten für den Vollzug und die Überwachung dieser Maßnahmen darin enthalten?

6

Welche Einsparungen an Energie stehen den unter Nummer 5 genannten Kosten gegenüber und welche Preisgrundlage bzw. welche Prämissen liegen der Vorteilsberechnung zugrunde?

7

In welchem Umfang könnten – vor dem Hintergrund der Strompreise an der EEX im Jahr 2006 – die Zahlungen der Netzbetreiber der Einspeisevergütung für Windstrom gesenkt werden, wenn den Betreibern von Windenergieanlagen die direkte Vermarktung der erzeugten Windenergie über die Börse (EEX) möglich wäre und nur noch die Differenz zum Börsenpreis erstattet würde?

8

Wie viele Tonnen CO2 konnten durch erneuerbare Energien im Jahr 2006 in der Stromerzeugung vermieden werden und mit welchem Eurobetrag wurde jeweils eine vermiedene Tonne CO2 je Erzeugungsart (Windenergie, Photovoltaik, Biomasse) über Einspeisevergütungen subventioniert?

9

Welche elektrische Leistung war 2006 in den Bereichen Windenergie, Photovoltaik und Biomasse installiert?

10

Wie lange muss eine Anlage im Vollastbetrieb durchschnittlich laufen, um die für den Bau, die Brennstoffgewinnung, die Entsorgung etc. aufgewendete Energie zu erzeugen, differenziert nach den verschiedenen Verfahren der Energiegewinnung in Deutschland aus Atomkraft, Kohle, Wasser, Windkraft, Photovoltaik, Biomasse?

11

Welche Kosteneffizienz in vermiedener Tonne CO2/Euro wird für die Förderung der Off-shore-Windenergie geschätzt?

12

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich nach 2012 auf europäischer Ebene für eine möglichst vollständige Versteigerung der Emissionsrechte einzusetzen, und wenn nein, weshalb nicht?

13

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine vollständige Versteigerung der Emissionsrechte dazu führt, dass jeder Anlagenbetreiber prinzipiell selbst darüber entscheiden kann, wie viele Emissionsrechte er ersteigern möchte, und dass also eine individuelle „Obergrenze“ für maximal zulässige Emissionen unter dieser Voraussetzung dann also nicht existiert?

14

Wie ist vor diesem Hintergrund die Formulierung in den „Eckpunkten für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm“ zu verstehen, wonach Anlagenbetreiber Emissionsrechte „zukaufen“ könnten, um „ihre Obergrenzen nicht zu überschreiten“?

15

Trifft es nach Einschätzung der Bundesregierung zu, dass die prinzipiellen Effizienzvorteile der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) vor allem unter der Voraussetzung und in dem Ausmaß wirksam werden, in dem die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme genutzt werden kann, und dass die potenziellen Vorteile der KWK also vom Wärmebedarf abhängen?

16

Welchen Anteil machen Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (in Prozent) an den verschiedenen Verfahren der Stromerzeugung aus, in denen Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt wird?

17

Mit welchen Anlagentypen dezentral/zentral und welchen Energieträgern wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die angestrebte Verdoppelung des KWK-Anteils am ehesten erreichen lassen?

18

Welche konkreten technischen Verfahren hat die Bundesregierung vor Augen, wenn sie unter dem Punkt „Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich“ als Maßnahme die „Schaffung von Speichern für fluktuierende Stromeinspeisungen“ aufführt?

19

Wie, von wem und auf wessen Rechnung sollen derartige Speicher „geschaffen“ werden?

20

Welche konkreten Maßnahmen und Aktivitäten hat die Bundesregierung vor Augen, wenn sie unter dem Punkt „Förderprogramme für Klimaschutz und Energieeffizienz (außerhalb von Gebäuden)“ als Maßnahmen anführt: „Weitere nationale Klimaschutzprojekte (BMU)“ sowie „Klimaschutz international“ mit den dort genannten Stichworten, beispielsweise die „Anpassungsstrategien (BMU)“?

21

Was unterscheidet die an dieser Stelle genannten „Anpassungsstrategien“ von den sonstigen in dem Programm genannten Maßnahmen?

22

Weshalb werden unter dem Punkt „Energetische Modernisierung der sozialen Infrastruktur“ keinerlei „Maßnahmen“ aufgeführt, und mit Hilfe welcher konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung das an dieser Stelle genannte Ziel zu realisieren?

23

Welche der im „Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung“ aufgeführten Maßnahmen sind noch nicht als Absichtserklärung im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vom November 2005 erwähnt und in genau welcher Hinsicht unterscheiden sich die Ankündigungen im „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“ von den im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen, beispielsweise im Hinblick auf die Themenbereiche „Kraft-Wärme-Kopplung“, „Ausbau erneuerbarer Energien“, „Biokraftstoffe“, „regeneratives Wärmenutzungsgesetz“, „Gebäudesanierung“ und „CO2-basierte Kfz-Steuer“?

24

Was genau meint die Bundesregierung, wenn unter dem Punkt „Einführung moderner Energiemanagementsysteme“ angekündigt wird, es solle „mit der deutschen Wirtschaft eine Vereinbarung über die Kopplung von Steuerermäßigungen an die Einführung eines Energiemanagements getroffen werden“?

25

Soll die Einführung eines Energiemanagements künftig notwendige Voraussetzung für die Gewährung von Steuerermäßigungen sein?

26

Ist mit der vorgenannten Maßnahme gemeint, dass die Bundesregierung eine freiwillige Selbstverpflichtung in diesem Sinne anstrebt, und wenn ja, mit konkret welchen Wirtschaftsvereinigungen soll eine solche Selbstverpflichtung angestrebt werden?

27

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand für die unter dem Punkt „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“ angekündigten Ausnahmeregelungen und Einschränkungen, und wie verhalten sich diese zu dem Ziel des Bürokratieabbaus?

28

Für welche Zwecke und in welcher Höhe werden auf Grundlage des Kabinettbeschlusses in Meseberg zusätzliche Mittel für klimarelevante Forschung und Technologieförderung bereitgestellt?

Berlin, den 19. September 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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